1. Geltungsbereich, Vertragspartner & Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: bezeichnet mit „Kunde“) und der Pro Fussball Akademie Marco Schulz / PFA (nachfolgend bezeichnet mit „PFA“).
1.2. PFA erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art. Insbesondere erbringt PFA Leistungen in den Bereichen individuelles und kollektives Fußballtraining, Fitness-, Athletik-, Schnelligkeits- und Koordinationstraining, Aus- u. Fortbildung von Trainern (einschließlich deren Betreuung) sowie Mannschaftsbetreuung. Die Leistungen von PFA finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden (v.a. wöchentlichen) Kursen/Einheiten oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. sog. (Ferien-)Camps statt.
1.3. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – aber ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber der PFA.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Angebote von PFA (insbesondere Trainings- sowie Aus-/Fortbildungskurse und Feriencamps) sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit Teilnahmebestätigung durch PFA zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleichsteht.
2.2. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste und Leistungsbeschreibung von PFA, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot von PFA vorliegt.
2.3. Wiederkehrend stattfindende Kurse werden dem Kunden monatlich im Voraus in Rechnung sowie zur Zahlung fällig gestellt. Es wird ausschließlich das Lastschriftverfahren akzeptiert. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger ferien- und/oder feiertagsbedingter Ausfälle (für die Nichtteilnahme gilt Ziffer 6.2.). Einzelkurse und Feriencamps werden dem Kunden in der Regel im Voraus in Rechnung und fällig gestellt. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an PFA fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Die im Angebot angegebenen Gruppengrößen können im Ausnahmefall abweichen. Die Ausnahme wird von der PFA angezeigt.
2.4. Müssen Trainings- sowie Aus-/Fortbildungskurse sowie Feriencamps in u.A. der Soccerhalle Darmstadt, oder in/auf anderweitigen gegen Entgelt durch die PFA angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, so sind diese Kosten anteilig durch die Kursteilnehmer zu entrichten und werden von der PFA in Rechnung gestellt. Die Aufpreise für die Soccerhalle Darmstadt sind in den Angeboten ersichtlich.
3. Haftung von PFA
3.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):
3.1.1. Die Haftung von PFA, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.1.2. Die unter 3.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht:– für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PFA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PFA beruhen;– bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch PFA einschließlich deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.
3.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter, Gesundheitszustand, etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist PFA gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; Fähigkeit zum Schwimmen etc.).
3.1.4. Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte nicht Bespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist PFA zur Absage nicht durchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens PFA nicht.
3.1.5. PFA hat das jederzeitige Recht, Kurse und Feriencamps infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs bzw. ein Ersatzcamp verständigen können, erhalten die Kunden bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.
3.1.6. PFA haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden zu Kursen und/oder Feriencamps oder der Unterbringung während Feriencamps, welche stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden). Insbesondere übernimmt PFA keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da PFA etwa auch im Rahmen von Feriencamps ausschließlich Trainings- sowie Aus-/Fortbildungsleistungen erbringt. Außerhalb der Einheiten, Kurse oder Camps übernimmt PFA auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Kunden. Im Rahmen sog. Feriencamps bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.
3.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:Soweit sich die Leistungen von PFA auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken, haftet PFA weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung von PFA für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.) entsprechend.Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe von PFA tätig, gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar.
4. Pflichten und Obliegenheiten der Kunden; Erklärungen im Zusammenhang mit Verletzungen, Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen sowie Versicherungen
4.1. Der Kunde hat fristgerecht seinen Zahlungspflichten (vgl. u.a. Ziffern 2.2. und 2.3.) nachzukommen.
4.2. Der Kunde hat während der Einheiten, Kurse und Feriencamps stets die allgemeinen Verhaltensregeln (kein Drogen- und Alkoholkonsum, kein Vandalismus etc.) sowie die Anweisungen seitens PFA zu befolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens von Verhaltensregeln und/oder Anweisungen hat PFA das Recht, den Kunden von der jeweiligen Kurseinheit oder dem gesamten Kurs bzw. Camp auszuschließen, soweit durch die Missachtung die ordnungsgemäße Durchführung der Einheit, des Kurses oder Camps gestört wird und die Missachtung vom Kunden zu vertreten ist. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung von Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.
4.3. Mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung bestätigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter), gesund und sportlich voll belastbar zu sein. Den Kunden (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) trifft zudem die Verpflichtung, PFA über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.
4.4. Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Kunden während der Einheiten, Kurse oder Camps bevollmächtigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) PFA, alle notwendigen Schritte für seine medizinisch notwendige Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Sollten PFA hierdurch Kosten entstehen, ist der Kunde gegenüber PFA zu deren Ersatz verpflichtet. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach Auffassung des behandelnden Arztes für notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
5. Kündigung (Stornierung) einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden
5.1. Erfolgt die Kündigung bzw. Stornierung einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden ohne seitens PFA zu vertretende Pflichtverletzung, hat der Kunde an PFA grundsätzlich 100 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten, sofern die Beendigung/Stornierung erst innerhalb der letzten vierzehn Tage vor Beginn des Kurses, der Einheit oder des jeweiligen Feriencamps erfolgt. Für wiederkehrend stattfindende Einheiten bzw. Kurse gilt demgegenüber Ziffer 6.
5.2. In den Fällen der Ziffern 5.1. bleibt dem Kunden der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass PFA ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
5.3. In den Fällen der Ziffern 5.1. bleibt es PFA ausdrücklich vorbehalten, einen höheren Schaden bzw. weitere Schadenspositionen außerhalb des typischerweise entstehenden Schadens nachzuweisen und geltend zu machen.
5.4. Die Erklärung über die Kündigung (Stornierung) des Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Beendigung (Stornierung) erfolgt.5.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt von den Regelungen unter Ziffern 5.1. bis 5.3. sowie Ziffer 6. unberührt
6. Kündigung von wiederkehrend stattfindenden Einheiten bzw. Kursen (Dauerschuldverhältnisse)
6.1. Sowohl PFA als auch der Kunde haben das Recht, wiederkehrend stattfindende Kurse bzw. Einheiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erfolgt.
6.2. Die Nichtteilnahme an bzw. der Abbruch von wiederkehrend stattfindenden Kursen, gleich aus welchem Grund, gilt nicht als Kündigung im Sinne der Ziffer 6.1. und befreit den Kunden insbesondere nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der monatlichen Kursgebühren, es sei denn, PFA hat die Nichtteilnahme bzw. den Abbruch zu vertreten.
6.3 Ausgenommen von Kündigungspflichten des Kunden sind Angebote, Verträge und Vereinbarungen, welche eine befristete Laufzeit haben.
7. Ferienregelung
7.1. Einheiten und Kurse, welche durch befristete und unbefristete Verträge zwischen dem Kunden und PFA vereinbart sind, werden generell nicht in den Ferien abgehalten.
7.2. Ausnahmeregelung 1: In den jeweiligen Schulsommerferien des Bundeslandes Hessen findet insgesamt 2 mal eine Trainingseinheit statt, die restlichen Wochen sind trainingsfrei.
7.3. Ausnahmeregelung 2: In allen anderen Schulferien, d.h. in allen Schulferien mit Ausnahme der Schulsommerferien, des Bundeslandes Hessen findet insgesamt einmal eine Trainingseinheit statt, die restlichen Wochen sind trainingsfrei.Die weiteren Ferienregelungen sind unter 2.3. in diesen AGB geregelt.
8. Foto- und Filmrechte
Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt sich mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahme oder sonstige audiovisuelle Mediendienste während der Einheiten, Kurse oder Camps durch PFA oder deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Werbeagenturen) angefertigt werden und von PFA uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, insbesondere auch im Internet und den sozialen Netzwerken (z.B. facebook, twitter, instagram usw.), auch in bearbeiteter Form – ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung – veröffentlicht und für kommerzielle Zwecke verwendet oder verbreitet werden.Generelle Datenschutzrichtlinien sind der Website PROFUSSBALLAKADMIE.de zu entnehmen.
9. Rechtswahl / Gerichtsstand / Erfüllungsort
8.1. Auf das zwischen der Anbieterin und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis findet unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.2. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Darmstadt. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Pro Fussball Akademie / Marco Schulz / An der Buche 5 / 64367 Mühltal